Aktualisiert vor 12 Monaten von Daniel Popp
Am heutige Freitagnachmittag stellten Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Rechts- und Regionalreferent Dr. Walter Boeckh, Personal- und Verwaltungsreferent Karl Eckert und Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hermann Hage Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Regensburg vor. Insbesondere appellierte die Bürgermeisterin auch an jeden Einzelnen, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten und eigenverantwortlich zu handeln
Krisenstab
Referatsübergreifender Krisenstab unter der Leitung der Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer tagt ab Montag, 16. März 2020, täglich. Der Pandemiestab kommt regelmäßig, situativ zusammen.
Schulen: Unterricht wird bis zum 19. April 2020 eingestellt
Aus der Allgemeinverfügung des Freistaates ergibt sich, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und jeglicher sonstigen schulischen Veranstaltung ab Montag, 16. März 2020 bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020 (Ende der Osterferien) fernbleiben müssen.
Ein Betretuungsverbot für Lehrkräfte und sonstiges an der Schule tätiges Personal besteht nicht. Sie befinden sich weiterhin im Dienst.
Diese Verfügung betrifft folgende städtische Schulen:
• Von-Müller-Gymnasium
• Städtische Berufsschulen I, II, III
Das Von-Müller-Gymnasium muss Betreuungsangebote für Jahrgangsstufen 5 und 6 weiterhin anbieten, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).
Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Für die Kinder der Grundschulklassen 1 bis 4, die in städtischen Horten betreut werden, werden ebenfalls Notgruppen nach den gleichen Kriterien eingerichtet; ebenso für die städtischen Mittagsbetreuungseinrichtungen (Grundschulen Burgweinting, Gerhardinger mit Steinweg, Napoleonstein, Prüfening und Kreuzschule).
Die Hausaufgabenbetreuungen „Lerninsel“ (Humboldtstraße 34), im „Grips“ (Jugendzentrum Utopia, Kirchfeldallee 2) und im „Schul-Fit“ (Jugendzentrum Arena, Unterislinger Weg) schließen bis zum 19. April 2020.
Alle städtischen Ferienbetreuungsmaßnahmen sind abgesagt, mit Ausnahme der Notgruppenbetreuung von Kindern der städtischen Kindertageseinrichtungen.
Städtische Sing- und Musikschule
Die städtische Sing- und Musikschule schließt ab Montag, 16. März 2020, bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020, ihre Türen. Die Stadt Regensburg wird eine verträgliche Lösung für die laufenden Gebühren finden.
Kindertagesstätten und Kindergärten
Von 16. März bis 19. April 2020 dürfen Kindertageseinrichtungen von Kindern nicht betreten werden.
Eltern müssen ihre Kinder während dieser Zeit zu Hause betreuen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung des Kindes ist insoweit eingeschränkt.
Notgruppen für Ausnahmefälle
Berufsgruppen, für die Ausnahmen gelten: Medizin, Pflege, Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und sonstige Notdienste der kritischen Infrastruktur
Die Notgruppen dürfen in Anspruch nehmen:
Alleinerziehende, wenn sie einer der o. g. Berufsgruppen angehören.
Elternpaare, wenn beide Erziehungsberechtigte einer der o.g. Berufsgruppen angehören.
Um ein Ansteckungsrisiko zu minimieren, wird es für die Ausnahmefälle in jeder Kita eine Notgruppe geben. Das Angebot der Notgruppe kann nur von Personen genutzt werden, die die Zugehörigkeit zu den o. g. Berufsgruppen durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung ihres Arbeitsgebers bestätigen können. Bei Elternpaaren sind Bestätigungen von beiden Arbeitgebern einzureichen.
Nach wie vor gilt:
Kinder dürfen eine Kindertageseinrichtung nicht betreten – auch nicht die Notgruppen –, wenn:
- Das Kind Krankheitssymptome aufweist.
- Das Kind sich mit dem Coronavirus infiziert hat.
- Das Kind Kontakt zu einem bestätigt am Coraonavirus Erkrankten hatte.
- Das Kind sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Treten keine Symptome auf, ist ein Besuch der Einrichtung ab dem 15. Tag seit der Rückkehr aus dem Risikogebiet wieder möglich. Aber bis 19. April ausschließlich in den Notgruppen, wenn eine Ausnahme besteht.
Die Eltern werden vom Amt für Tagesbetreuung von Kindern informiert.
Die Stadt hat den nicht kommunalen Trägern Infomaterial für die Einrichtungen zur Verfügung gestellt und ein vergleichbares Vorgehen empfohlen.
Städtische Jugendzentren
Alle städtischen Jugendzentren werden geschlossen. Für die Ferienaktionen wird das Amt für Jugend und Familien eine „Notbetreuung“ für die Kinder anbieten, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Schließungen städtischer Einrichtungen bis 19. April 2020
Über Schließungen weiterer Kultur- und Freizeiteinrichtungen – wie das Historische Museum, die documente, das Besucherzentrum Welterbe und das Stadtarchiv – wird am Montag entschieden.
Städtische Sporthallen
Alle städtischen Sporthallen bleiben ab sofort geschlossen. Damit muss bis auf Weiteres auch der Vereinssport in den Hallen ausfallen. Die Vereine werden vom Sportamt informiert.
Auch alle geplanten Veranstaltungen, die in den Sporthallen stattfinden, sind ab diesem Wochenende abgesagt.
Sitzung des Stadtrates und der Ausschüsse
Es werden weiterhin Sitzungen im Plenum einberufen und Beschlüsse gefasst, solange aufgrund der Anzahl der anwesenden Stadtratsmitglieder Beschlussfähigkeit (Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder = mind. 26) gegeben ist. Sollte dies aufgrund von Krankheitsfällen/Verhinderung nicht mehr der Fall sein, muss im Einzelfall entschieden werden, ob im Falle der Dringlichkeit (gem. Art. 37 Abs. 3 GO) eine Entscheidung in eigener Zuständigkeit getroffen oder ob die Angelegenheit aufgeschoben werden kann.
Ggf. kann dann die Aufsichtsbehörde/Regierung zur Beratung hinzugezogen werden.
Bei Ausschusssitzungen soll im bisherigen Sitzungssaal die Sitzordnung so angepasst werden, dass zwischen den Mitgliedern ein Mindestabstand von einem Meter gewahrt werden kann.
Die nächsten Stadtratssitzungen und der nächste Jugendhilfeausschuss (wegen der größeren Mitgliederzahl) werden im Jahnstadion Regensburg in den Veranstaltungsräumen tagen. Dort ist es möglich, entsprechende Abstände zwischen den einzelnen Tischen darzustellen und auch für die Öffentlichkeit Sitzplätze mit entsprechendem Abstand vorzuhalten.
Finanzielle Hilfe
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, finanzielle Hilfen für besonders von der Pandemie Betroffene auf den Weg zu bringen. Es werden Hilfen für verschiedene Bereiche notwendig sein (z.B. Wirtschaft, Kultur, Gesundheit, Tourismus etc.).
Alle weiteren Informationen unter www.regensburg.de.